Wann sich eine Hintergrundprüfung vor der Vermietung lohnt
Ein Mietverhältnis ist schnell geschlossen und langsam wieder aufgelöst. Genau deshalb lohnt sich Sorgfalt vor der Unterschrift mehr als jede Massnahme danach. Zugleich ist eine Abklärung kein Freibrief: Was Sie fragen und prüfen dürfen, ist begrenzt.
Der Grundsatz
Zulässig sind Abklärungen, die einen sachlichen Bezug zum Mietverhältnis haben. Ob jemand die Miete tragen kann, ist ein solcher Bezug. Wie jemand lebt, mit wem, welcher Herkunft oder welcher Überzeugung, ist keiner. Diese Grenze ist nicht nur eine Frage des Anstands, sie ist rechtlich relevant, und sie gilt unabhängig davon, wie neugierig ein Fall macht.
Was tatsächlich etwas aussagt
- Identität. Existiert die Person so, wie sie sich darstellt? Identitätsmissbrauch ist der Ausgangspunkt vieler Mietbetrugsfälle, und er fällt bei einer sauberen Prüfung früh auf.
- Betreibungsauskunft. Aussagekräftig, aber begrenzt: Sie zeigt Betreibungen am aktuellen Wohnsitz, nicht die gesamte finanzielle Lage, und ein kürzlich erfolgter Umzug kann das Bild verzerren.
- Handelsregister. Bei selbständig Erwerbenden und bei juristischen Personen als Mieterin oft der schnellste Weg zu einem realistischen Bild.
- Öffentlich zugängliche Quellen. Medienberichte und öffentlich einsehbare Entscheide, sofern vorhanden. Was hier nicht auftaucht, ist kein Persilschein.
Wo eine Prüfung zu weit geht
Nicht zulässig ist alles, was mit der Zahlungsfähigkeit und der Vertragserfüllung nichts zu tun hat. Das Umfeld einer Person auszufragen, ohne dass ein konkreter Anlass besteht, ist unverhältnismässig. Wir lehnen solche Aufträge ab, und zwar auch dann, wenn die Auftraggeberin gute Gründe zu haben glaubt.
Wann sich der Aufwand lohnt
Bei einer normalen Wohnungsvermietung an eine Privatperson ist eine Selbstauskunft plus Betreibungsauszug häufig ausreichend. Eine vertiefte Hintergrundprüfung lohnt sich, wenn die Summen gross sind, wenn eine juristische Person Mieterin wird, wenn die Angaben Lücken oder Widersprüche enthalten oder wenn etwas an der Anbahnung ungewöhnlich schnell geht.
Eine Prüfung beginnt bei 450 Franken und dauert in der Regel drei bis fünf Arbeitstage. Jeder Punkt im Bericht ist mit einer Quelle belegt, damit Sie nachvollziehen können, worauf eine Aussage beruht. Steht bereits ein konkreter Verdacht im Raum, etwa auf Untervermietung entgegen der Abmachung, ist der Einstieg eher eine Betrugsermittlung als eine Prüfung.