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Unterhalt

Unterhalt: Was zählt als Konkubinat?

Von Dr. Andrea Stucki, Recht und VerwertbarkeitLesedauer 3 MinutenVeröffentlicht 13. Januar 2026Aktualisiert 30. Juni 2026

Ob die frühere Partnerin oder der frühere Partner in einer neuen, gefestigten Lebensgemeinschaft lebt, kann für den Unterhalt erheblich sein. Entsprechend häufig wird darüber gestritten, und entsprechend oft wird der Begriff falsch verstanden.

Ein Zusammenleben ist noch kein Konkubinat

Dass zwei Menschen eine Wohnung teilen, sagt für sich genommen wenig. Massgeblich ist, ob eine Beziehung besteht, die nach ihrer Ausgestaltung einer Ehe wirtschaftlich nahekommt: mit gemeinsamer Lebensführung, gegenseitiger Unterstützung und einer gewissen Verbindlichkeit. Gerichte prüfen das als Gesamtbild, nicht anhand eines einzelnen Merkmals.

Worauf es im Gesamtbild ankommt

  • Gemeinsamer Haushalt. Nicht nur die gemeinsame Adresse, sondern die tatsächliche gemeinsame Alltagsorganisation.
  • Wirtschaftliche Verflechtung. Geteilte Kosten, gemeinsame Anschaffungen, faktische gegenseitige Unterstützung.
  • Auftreten nach aussen. Ob das Paar im Umfeld als Paar wahrgenommen wird, bei Anlässen gemeinsam auftritt, gemeinsam verreist.
  • Dauer und Stabilität. Je länger und stetiger eine Gemeinschaft besteht, desto eher wird sie als gefestigt beurteilt. Eine feste Zahl, ab der die Sache klar wäre, gibt es nicht; die Dauer ist ein Element unter mehreren, und die Beurteilung bleibt beim Gericht.

Was sich dokumentieren lässt

Beobachtbare Tatsachen: wer wann kommt und geht, über welchen Zeitraum, wie regelmässig, wie das Paar nach aussen auftritt. Solche Muster zeigen sich über Wochen, nicht an einem einzelnen Abend. Ein einzelner Beobachtungstag belegt fast nichts und kann in einem Verfahren gegen Sie verwendet werden.

Nicht dokumentieren lassen sich innere Umstände: Was zwei Menschen füreinander empfinden oder wirtschaftlich vereinbart haben, ist von aussen nicht sichtbar. Wir halten fest, was wir sehen, und schätzen nicht. Wo unsere Beobachtung endet, endet auch der Bericht.

Der Weg über den Anwalt

Sprechen Sie mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt, bevor Sie eine Abklärung in Auftrag geben. Erstens ist die rechtliche Erheblichkeit vom Verfahren abhängig, zweitens lässt sich der Auftrag dann so zuschneiden, dass er die tatsächlich strittige Frage beantwortet. Was wir liefern, ist eine Dokumentation für Sorgerecht und Unterhalt in einer Form, mit der Anwalt und Gericht arbeiten können. Wie das Gericht sie im Einzelfall würdigt, entscheidet es selbst.