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Recht

Was darf ein Detektiv fotografieren?

Von Dr. Andrea Stucki, Recht und VerwertbarkeitLesedauer 3 MinutenVeröffentlicht 20. Mai 2025Aktualisiert 17. Juni 2026

Die Frage wird meist zu eng gestellt. Entscheidend ist nicht die Kamera, sondern der Ort, die Situation und der Zweck. Eine Aufnahme kann technisch einwandfrei und trotzdem unbrauchbar sein, weil sie so nicht hätte entstehen dürfen.

Der Ausgangspunkt: die Persönlichkeit der anderen Person

Wer beobachtet und aufnimmt, greift in die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Person ein. Das ist nicht automatisch unzulässig, aber es ist begründungsbedürftig. Es braucht ein schutzwürdiges Interesse, das schwerer wiegt, und der Eingriff muss so gering wie möglich bleiben. Deshalb prüfen wir jedes Mandat vor Beginn, statt es hinterher zu rechtfertigen.

Was den Unterschied macht

  • Öffentlich zugänglicher Raum. Wer sich auf der Strasse, in einem Restaurant oder auf einem Parkplatz bewegt, muss damit rechnen, wahrgenommen zu werden. Das ist der Bereich, in dem Observation üblicherweise stattfindet.
  • Privater Rückzugsbereich. Wohnung, Garten, Innenräume: Hier endet die Beobachtung. Ein Teleobjektiv, das ein Fenster überwindet, macht aus einem privaten Raum keinen öffentlichen.
  • Der Zweck der Aufnahme. Ein Bild, das eine konkrete, für ein Verfahren erhebliche Frage beantwortet, steht anders da als eines, das nur festhält, wie jemand lebt.
  • Unbeteiligte. Menschen, die zufällig im Bild sind, gehören nicht zum Auftrag. Sie werden nicht Teil der Dokumentation.

Was wir nicht tun

Wir betreten kein fremdes Grundstück, um zu einer Aufnahme zu kommen. Wir installieren keine Kameras in privaten Räumen. Wir hören keine Gespräche mit. Und wir umgehen keine technische Sperre, um an Material zu gelangen. Das ist keine Vorsicht um der Vorsicht willen: Material aus solchen Quellen belastet am Ende Sie, nicht die Zielperson.

Warum saubere Erhebung praktisch zählt

Ein Bild ohne Kontext ist wenig wert. Was ein Bericht braucht, ist die Verbindung aus Aufnahme, Zeitpunkt, Ort und der Beschreibung dessen, was davor und danach geschah. Lücken werden als Lücken vermerkt und nicht durch Vermutungen gefüllt. Genau diese Nachvollziehbarkeit entscheidet später darüber, ob mit dem Material gearbeitet werden kann.

Ob ein Gericht eine Aufnahme im Einzelfall zulässt, entscheidet das Gericht. Was wir beeinflussen können, ist die Sorgfalt bei der Erhebung, und die beginnt vor dem ersten Bild. Was in der Schweiz bei einer Observation generell gilt, haben wir in einem eigenen Text zusammengefasst.