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Detektiv oder Anwalt: Wer macht was?

Von Marc Bühlmann, Geschäftsführung, ErmittlungLesedauer 3 MinutenVeröffentlicht 7. April 2026Aktualisiert 30. Juli 2026

Die Aufgabenteilung ist einfacher, als sie im ersten Moment wirkt. Ein Ermittlungsbüro beschafft Tatsachen. Eine Anwältin oder ein Anwalt ordnet sie rechtlich ein und setzt sie durch. Probleme entstehen fast immer dort, wo diese Reihenfolge durcheinandergerät.

Was ein Ermittlungsbüro tut

Wir stellen fest, was tatsächlich geschieht: durch Beobachtung, durch Recherche in Registern und offenen Quellen, durch technische Prüfung von Geräten und Räumen. Am Ende steht eine Dokumentation mit Zeitpunkten, Orten und Belegen, aus der hervorgeht, worauf jede Aussage beruht.

Was wir nicht tun, ist Sie rechtlich beraten. Wir sagen Ihnen nicht, ob Ihre Forderung Aussicht auf Erfolg hat oder welche Klage die richtige ist. Unsere Juristin prüft jedes Mandat vor Beginn auf Zulässigkeit, aber das ist eine interne Prüfung unserer eigenen Arbeit, keine Beratung für Ihren Fall.

Was eine Anwältin oder ein Anwalt tut

Beurteilen, welche Tatsachen im konkreten Verfahren überhaupt erheblich sind, welche Fristen laufen, welches Vorgehen taktisch sinnvoll ist, und die Sache dann führen. Diese Einschätzung ist deshalb so wertvoll, weil sie den Ermittlungsauftrag zuschneidet: Wer weiss, worauf es ankommt, muss weniger beobachten lassen.

Die sinnvolle Reihenfolge

  • Läuft bereits ein Verfahren oder ist eines absehbar, sprechen Sie zuerst mit dem Anwalt. Der Ermittlungsauftrag wird danach präziser und meistens günstiger.
  • Wissen Sie noch nicht, ob überhaupt etwas vorliegt, ist der umgekehrte Weg vernünftig. Ohne Tatsachen kann Ihnen niemand sagen, ob sich rechtliche Schritte lohnen.
  • Geht es um Sicherheit oder eine Straftat, ist die Polizei die erste Adresse, nicht wir und nicht der Anwalt.

Wann Sie keines von beidem brauchen

Ein Teil dessen, was Menschen bei uns anfragen, klärt sich mit einer amtlichen Auskunft, einem Gespräch oder etwas Geduld. Wir sagen das im kostenlosen Erstgespräch, auch wenn dabei kein Auftrag entsteht. Ein Büro, das jede Anfrage in ein Mandat verwandelt, arbeitet nicht in Ihrem Interesse.

Wenn eine Abklärung sinnvoll ist, halten wir das Ergebnis so fest, dass Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt unmittelbar damit arbeiten kann. Auf Wunsch besprechen wir den Bericht gemeinsam mit ihr oder ihm. Wie ein Verfahren mit solchen Unterlagen umgeht, steht in unserem Text dazu.