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Recht

Bekomme ich die Detektivkosten von der Gegenseite ersetzt?

Von Dr. Andrea Stucki, Recht und VerwertbarkeitLesedauer 3 MinutenVeröffentlicht 11. März 2025Aktualisiert 26. Februar 2026

Die kurze Antwort lautet: manchmal, und niemand kann es Ihnen vorher zusichern. Wer Ihnen einen Kostenersatz in Aussicht stellt, um einen Auftrag zu bekommen, geht mit Ihrem Geld ein Risiko ein, das er nicht trägt.

Wovon es abhängt

Ob Aufwendungen für eine Ermittlung überwälzt werden können, hängt an mehreren Punkten gleichzeitig: an der Art des Verfahrens, daran, ob die Abklärung für die Rechtsdurchsetzung notwendig war, ob sie in einem vernünftigen Verhältnis zum Streitwert steht, und daran, wie das Gericht die Kosten am Ende verteilt. Diese Fragen beantwortet nicht das Ermittlungsbüro, sondern das Verfahren.

Hinzu kommt eine Vorfrage, die oft übersehen wird: Ergebnisse, die ein Gericht gar nicht berücksichtigt, begründen auch keinen Ersatzanspruch. Was zulässig erhoben wurde und was ein Gericht im Einzelfall zulässt, sind zwei verschiedene Dinge, wie wir hier beschrieben haben.

Was Sie vor der Beauftragung klären sollten

  • Sprechen Sie mit Ihrem Anwalt, bevor Sie beauftragen. Nicht danach. Wer die Abklärung in die Verfahrensstrategie einbettet, hat bessere Aussichten, als wer im Nachhinein eine Rechnung nachreicht.
  • Lassen Sie sich den Zweck schriftlich geben. Ein Auftrag, der benennt, welche Frage beantwortet werden soll und wofür das Ergebnis gebraucht wird, ist später leichter als notwendig zu begründen als ein pauschaler Beobachtungsauftrag.
  • Achten Sie auf die Verhältnismässigkeit. Eine Abklärung, deren Aufwand ausser Verhältnis zur Sache steht, ist auch dann schlecht investiert, wenn sie etwas zutage fördert.
  • Rechnen Sie ohne den Ersatz. Kalkulieren Sie den Auftrag so, dass er sich für Sie auch dann lohnt, wenn Sie die Kosten selbst tragen. Alles andere ist eine Wette.

Was wir dazu beitragen können

Wir prüfen jedes Mandat vor Beginn auf Zulässigkeit und dokumentieren nachvollziehbar, was wann und mit welchen Mitteln erhoben wurde. Der Bericht ist so aufgebaut, dass Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt damit arbeiten kann, und die Rechnung weist den Aufwand so aus, dass er einem Gericht erklärbar ist.

Was wir nicht tun, ist Ihnen einen Kostenersatz versprechen. Diese Entscheidung liegt beim Gericht, und wer etwas anderes behauptet, sollte Sie stutzig machen.